Krankenkassen bieten anerkannten Myofunktions-Therapeuten in ihrer Zusatzversicherung eine Kostenbeteiligung. Vor dem Start einer myofunktionellen Therapie empfiehlt es sich, die
Krankenkasse um eine Kostengutsprache anzufragen.
Ich verfüge über eine EMR-Nummer, welche bei den Krankenkassen anerkannt wird: ZSR G324063